Die Funktionalen Anforderungsprofile (FAP) wurden von Vertretern des Verbandes öffentlicher Verkehr VöV, des Bundesamtes für Verkehr BAV, interessierter Transportunternehmen und der Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr BöV mit Blick auf die kommende Gesetzgebung (BehiG) gemeinsam ausgearbeitet und von den Institutionen verabschiedet (2002/03). Sie halten - in unterschiedlichem Detaillierungsgrad - fest, welchen Anforderungen behindertengerechte Verkehrsmittel genügen müssen. Sie sind aufgeteilt nach den Verkehrsmitteln:
Sie gelten seitens VöV und BAV als Empfehlungen und wurden bis 2006 vom BAV - mangels gesetzlicher Ausführungsbestimmungen - teilweise auch direkt angewendet.
Die FAP dienten auch als Grundlage für die "Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs" (VAböV, SR 151.342) sowie die revidierten Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) (s. gesetzliche Grundlagen). Diese seit Juli 2006 geltenden, gesetzlich verbindlichen Erlasse haben einen grossen Teil der FAP übernommen, teilweise in leicht veränderter Form. Die restlichen Anforderungen der FAP gelten nach wie vor als Empfehlungen.
Die hier zur Verfügung gestellten FAP wurden ergänzt mit Hinweisen zu den entsprechenden Regelungen in VAböV bzw. AB-EBV (Stand 2.7.2006). Inhaltlich hat sich sonst nichts geändert, d.h. sie entsprechen im Übrigen der von VöV, BAV und BöV vereinbarten Version von 2002/03.
Die FAP haben so auch die Funktion eines Verzeichnisses resp. einer Wegleitung für Transportunternehmen und Projektverantwortliche, um den Zugang zu den relevanten Gesetzeserlassen und Normen zu erleichtern.
Die Hinweise konnten in den französisch- und italienisch-sprachigen Versionen der FAP noch nicht eingefügt werden.
Seit dem Inkrafttreten von VAböV und revidierten AB-EBV wurden einzelne Positionen der FAP durch die gesetzlichen Erlasse ersetzt. Die neue Version "Gesetzliche Erlasse und Funktionale Anforderungsprofile" stellt beide Vorgaben (Gesetzliche Erlasse VböV, VAböV resp. AB-ABV und die weiterführenden Vorgaben aus den Funktionalen Anforderungsprofilen VöV/BAV/BöV) im Volltext nebeneinander dar.
zur Zeit stehen zur Verfügung
in Arbeit sind für Tram und Bus, je die Teile Fahrzeuge
französisch- und italienisch-sprachige Versionen der FAP: Stand 2003, ohne Hinweise auf neuere Erlasse.
Kontakt:
Schweizerische Fachstelle "Behinderte und
öffentlicher Verkehr"
Froburgstr. 4, Postfach, 4601 Olten, Tel. 062 206 88 40, Fax 062 206 88
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Aktualisiert: 11.04.2009